Stolperfalle am Weg zur Bahn (Update 12/2024)

Teammitglied Josef Mayer hat Amtsleiter Kaufmann am 6. Jänner 2023 per Mail darauf hingewiesen, dass die Beleuchtung des oberen Bereiches der Friedhofstiege, besonders der drei ungleichmäßigen Stufen neben dem Objekt Alte Bahngasse 19 immer schon unzureichend war. Einerseits hat man beim Bergabgehen das Licht von der Haltestelle im Rücken, andererseits ist die Laterne oberhalb des Friedhof-Müllplatzes zu schwach, um bis dorthin ausreichend zu leuchten. Nun aber hängen noch die hohen Thujen der Liegenschaft im ohnehin schwachen Lichtkegel, sodass es dort in der Nacht stockfinster ist. Wenn man nicht regelmäßig geht und damit die Trittfolge nicht verinnerlicht hat, läuft man Gefahr zu stürzen.

Das Ersuchen um Evaluierung und Verbesserung der Situation wurde am 13. Jänner 2023 wie folgt beantwortet: „Das Problem der Beleuchtung auf der Friedhofsstiege wurde bereits von mehreren Personen angesprochen. Ich werde mir das ansehen und mit der EVN Lichtservice über eine Lösung sprechen.“

Drei Monate danach sieht es dort so aus:

Die Anliegen der Pendlerinnen und Pendler sind der Gemeinde also nicht nur in Sachen Fahrplan egal (siehe hier), auch die sichere Begehbarkeit eines öffentlichen Gehweges zur Haltestelle scheint nicht so wichtig zu sein. Sollte sich dort jemand ein Bein brechen, darf er/sie gerne diesen Bericht als Grundlage für eine Klage verwenden.

Update 08.11.2023

Nach vielen Monaten des intensiven Nachdenkens glaubte man im Oktober 2023 endlich eine Lösung gefunden zu haben: Gelbe Streifen wurden an den Stufenkanten angebracht. Ohne Licht waren allerdings auch die nicht zu sehen und nach wenigen Wochen haben sich die Streifen abgelöst. Nun stolpern auch jene darüber, die bisher die Stelle problemlos im Dunkeln passieren konnten.

Update 12.12.2024

Fast zwei Jahre hat es gedauert, nun soll eine Solar-LED nachts die Stiegen beleuchten – sofern am Tag genug Sonne scheint. Leider ist das gerade in der dunklen Jahreszeit nicht immer der Fall, sodass die Lampe oft bereits um 20 Uhr nicht mehr leuchtet. Die Entschärfung der Gefahrenstelle darf daher neuerlich als misslungen bezeichnet werden.