Probleme beim Blau-gelben-Strompreisrabatt
Am 4. April 2022 wurde die Umstellung des Adressensystems im Gemeinderat der Marktgemeinde Maria Anzbach beschlossen. Damals war von einem NÖ-Strompreisrabatt noch keine Rede, der genau zeitgleich mit der Adressenumstellung ab 1.9.2022 beantragt werden konnte. Die StromkundInnen in Maria Anzbach standen nun vor dem Dilemma, ob sie den Antrag auf den Strompreisrabatt vor dem Umstellungstermin noch mit der alten oder nach dem Umstellungstermin schon mit der neuen Adresse stellen sollen. Wenig hilfreich war dabei die Auskunft des Amtsleiters: „Es bleibt Ihnen aber überlassen, ob Sie den Strompreisrabatt noch mit der alten Adresse beantragen, zumal die Zustellung von Briefen bis 6 Monate nach der Umstellung an die alte Adresse auch noch funktioniert.“
Tatsache ist, dass z.B. EVN-KundInnen nach Online-Beantragung zwar eine E-Mail mit dem Inhalt erhalten haben, dass der Antrag „in guten Händen“ sei und nach Abgleich mit dem Melderegister eine weitere Nachricht über den Status des Antrages folgen würde. Eine solche Nachricht ist aber nie gekommen. Stattdessen finden zahlreiche AnzbacherInnen in ihrem EVN-Online-Portal unter „Förderungen“ eine Ablehnung mit dem Hinweis, dass der Abgleich mit dem Melderegister fehlgeschlagen sei, und zwar unabhängig davon, ob der Antrag mit der alten oder mit der neuen Adresse vor oder nach dem 1.9.2022 gestellt worden ist. Die neuen Straßenbezeichnungen werden darüber hinaus in der EVN-Eingabemaske zwei Monate nach der Adressenumstellung noch immer nicht erkannt!
Abgesehen davon, dass die Gestaltung der Antragstellung vor allem für ältere MitbürgerInnen schon eine Herausforderung ist, erinnert der Umgang damit an den Klimabonus, bei dem sich die Bundesverwaltung auch nicht mit Ruhm bekleckert hat. Nun scheint sich das Dilemma auf die Landesebene auszuweiten und das Landtagswahlgeschenk Blau-gelber-Strompreisrabatt wird zu einem Ärgernis.
Wir erwarten, dass dieser Missstand umgehend und ohne weitere Beteiligung der betroffenen StromkundInnen im Einvernehmen zwischen Gemeinde- bzw. Landesverwaltung und Stromversorgern beseitigt wird. Und zwar so, dass für die Betroffenen kein finanzieller Nachteil durch die verspätete Antragsbearbeitung entsteht.
Update 06.12.2022:
Im EVN-Kundenkonto wurde der Bearbeitungsstatus der Förderanträge inzwischen von „abgelehnt“ auf „in Bearbeitung“ zurückgestellt, die Genehmigung ist also noch immer ausständig. Wie im Magazin kontrast nachzulesen ist, wurde die Abwicklung der Förderanträge zum Blau-gelben Strompreisrabatt an jene externe Firma ausgelagert, die auch für das „Kaufhaus Österreich“ und die „Stopp-Corona-App“ verantwortlich war. Da darf man sich über diese Performance nicht wundern.
Update 23.12.2022:
Das Adressen-Problem beim Blau-gelben-Strompreisrabatt scheint endlich behoben zu sein: Der Status wurde im EVN-Kundekonto auf „Antrag wurde genehmigt – Ihr Rabatt wird berücksichtigt“ geändert.
Update 13.01.2023:
Inzwischen ist ein persönliches Schreiben, von Landeshauptfrau Mikl-Leitner unterfertigt, bei einigen EVN-Kunden eingelangt, in welchem die Bewilligung des Rabatts bestätigt wird. In Einzelfällen wurde der Rabatt auch schon berücksichtigt, z.B. bei monatlicher Abrechnung. Das ist allerdings, wie man aufgrund der Botschaft vermuten könnte, kein Geschenk der Landeshauptfrau. Die EVN steht zu 51% im Eigentum des Landes Niederösterreich, das damit an den unverschämt hohen Gas- und Strompreisen kräftig mitverdient. Wir zahlen uns den Rabatt also auf Umwegen selbst. Für persönliche Wahlwerbung hat die ÖVP NÖ übrigens auch unsere richtigen Adressen gefunden…..
Update 03.03.2023:
Nachdem der Blau-gelbe Strompreisrabatt – bei monatlicher Abrechnung – im Dezember durch die Nachverrechnung sogar zu einem ausbezahlten Guthaben geführt und im Jänner die Stromrechnung verringert hat, fehlte er auf der EVN-Rechnung für Februar 2023. Die bemerkenswerte Begründung der Hotline: „Da liegt ein Systemfehler vor, offenbar wurde das System dadurch verwirrt, dass der Monat Februar nur 28 Tage hatte. Der fehlende Rabatt wird bei der nächsten Rechnung berücksichtigt.“ Das EVN-System dürfte nicht nur durch das Datum, sondern überhaupt verwirrt sein. So scheinen in der Verbrauchsstatistik in der Rechnung unerklärliche Sprünge auf und die dortigen Daten stimmen nicht mit der Online-Statistik derselben Kundennummer überein. Man kann nur hoffen, dass wenigstens die Verbrauchsgrenzen für den Blau-gelben Strompreisrabatt und den Stromkostenzuschuss des Bundes richtig berechnet werden: